Strafverteidigung -
Kampf für die Rechte des Mandanten.
_________________
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Sascha Haring.
Mein Team und ich sind für Sie in allen Bereichen des Strafrechts tätig.
Tätigkeitsbereiche
______________
Kosten
_______________________________________________________________
Faire & transparente Kosten - unverbindliche Erstberatung.
In einem ersten Gespräch erhalten Sie von mir eine rechtliche Einschätzung Ihres Problems. Für dieses erste Gespräch – telefonisch oder im persönlichen Termin – entstehen Ihnen keine Kosten. Neben der rechtlichen Bewertung gebe ich Ihnen eine verbindliche Übersicht über die entstehenden Kosten und Finanzierungs- oder Erstattungsmöglichkeiten.
Tätigkeitsbereiche
_______________________________________________________________
Als Strafverteidiger bin ich auf die Gebiete des Strafrechts spezialisiert und vor allem in folgenden Bereichen tätig:
● Betäubungsmittelstrafrecht
● Jugendstrafrecht● Kapitalstrafrecht
● Allgemeines Strafrecht (Raub, Diebstahl ...)
● Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren
● Verkehrsstrafrecht
● Wirtschaftsstrafrecht
Strafrecht
_______________________________________________________________
Haben Sie eine Vorladung, eine Anklage oder einen Bußgeldbescheid erhalten?
Dann sollten Sie schnell handeln und sich einen Fachmann an Ihre Seite holen.
Gerne berate ich Sie umfassend und übernehme Ihre Verteidigung.
Kontakt
______________
Bürozeiten: Montag bis Freitag 09.00-12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00-17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
- auch außerhalb der Bürozeiten.Bitte nutzen Sie für eine Nachricht
oder Anfrage das Kontaktformular:
HARING STRAFRECHT
Rechtsanwalt Sascha Haring
Bielefelder Str. 33, 33790 Halle / Westfalen
Tel: 05201 / 7354300
Fax: 05201 / 7354301
Mobil & WhatsApp: 0173 / 4844242
E-Mail: info@haring-strafrecht.de
Website: www.Haring-Strafrecht.de
Wegbeschreibung / Anfahrt
______________
Im Notfall
______________
Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall
Eine Verhaftung oder eine Hausdurchsuchung kommen meistens überraschend und stellen eine unangenehme Ausnahmesituation für den Beschuldigten dar. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren:
WICHTIG:
1. Ruhe bewahren und Schweigen !
2. Rechtsanwalt / Strafverteidiger anrufen oder anrufen lassen.
3. Dokumente aushändigen lassen - notfalls Gericht und Aktenzeichen notieren lassen.
4. Nicht in Gespräche verwickeln lassen, siehe Regel 1 ! Keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
Als Strafverteidiger werde ich mich sofort um die Sache kümmern und die erforderlichen Schritte einleiten.
Was können Angehörige, Partner oder Freunde tun?
Im Falle von Verhaftungen können Sie dafür Sorge tragen, dass der Festgenommene möglichst schnell anwaltliche Hilfe erhält und einen Strafverteidiger benachrichtigen.
Was tun bei Zustellung einer Anklageschrift?
Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten, werden durch das Gericht regelmäßig Fristen gesetzt. Es ist wichtig sofort einen Strafverteidiger zu benachrichtigen, damit dieser die Anklage prüfen und z. B. Zeugen und Beweismittel benennen kann.
Ich soll einen Pflichtverteidiger benennen. Was nun?
In bestimmten Fallkonstellationen fordert das Gericht mit der Zustellung der Anklageschrift dazu auf, einen Rechtsanwalt innerhalb einer Frist als Verteidiger zu benennen. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Das heißt, dass die Kosten für den von Ihnen benannten Rechtsanwalt übernommen werden. Sprechen Sie mich an. Ich werde alles weitere übernehmen.
Referenzen
______________
>6000
abgeschlossene Strafverfahren
>20
Jahre Erfahrung als Strafverteidiger
>300
Gerichtstermine pro Jahr